Kinder- und Jugendhilfe

Für Kinder, Jugendliche, junge Volljährige und Familien mit Schwierigkeiten im emotionalen und sozialen Bereich bieten wir unterschiedlichste Angebote im Bereich Hilfen zur Erziehung an (§§ 27 ff. SGB VIII). Voraussetzung ist die Überprüfung des individuellen Hilfebedarfs durch den Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) des Jugendamtes.


Unseren ambulanten Angebote  

§ 29 Soziale Gruppenarbeit/Social Competence Training (SCT®)

Das SCT ist eine Methode des sozialen Lernens, die aus der systemdynamischen Gruppenarbeit stammt. Wir treffen uns 2 x wöchentlich zur Gruppenarbeit und Freizeitgestaltung. Die Gruppe läuft über ein Jahr und ist offen für bis zu 10 Mädchen und Jungen zwischen 8 bis 12 Jahren.

§ 30 Erziehungsbeistandschaft

Dieses Unterstützungsangebot bieten wir für Kinder und Jugendliche an, die unterschiedlichste Problemlagen haben. In diesen Fällen stellen wir pädagogisches Fachpersonal zur Verfügung, das bei der Bewältigung von Entwicklungsproblemen sowie bei Erziehungsfragen helfend und begleitend zur Seite steht. Hierbei wird das soziale Umfeld des jeweiligen Kindes/Jugendlichen in die Arbeit mit einbezogen, das bedeutet z. B. eine enge Zusammenarbeit mit Eltern, Kita, Schule, Ausbildungsstätte und Freizeiteinrichtungen.

§ 31 Sozialpädagogische Familienhilfe (SPFH)

Dieses Angebot richtet sich an die ganze Familie. Die pädagogische Fachkraft arbeitet vorrangig ressourcenorientiert im Wohnraum der Familie, um bei der Bewältigung von Alltags- und Erziehungsproblemen sowie bei Schwierigkeiten im sozialen Umfeld erweiterte Handlungskompetenzen zu erarbeiten und einzuüben. Des Weiteren unterstützt die SPFH bei Behördenangelegenheiten, im Kontakt mit Schulen, Kitas, Vereinen, Ärzten usw. Im Rahmen der Sozialpädagogischen Familienhilfe arbeiten wir auch in Anlehnung an STEEP (Schritte zu einer gelingenden Elternschaft, ein Programm für Hoch-Risiko-Familien mit Kindern von 0 – 3 Jahren).

§ 31 Aufsuchende Familientherapie (AFT)

Nach § 31 bieten wir Aufsuchende Familientherapie an. Dieses niedrigschwellige Angebot für Familien wird von ausgebildeten therapeutischen Fachkräften durchgeführt, die vom DGBF eine Zertifizierung haben. In der Regel findet diese Arbeit direkt im eigenen Wohnraum der Familien statt, um ihnen den Zugang zur Therapie zu erleichtern. In 26 Sitzungen über mindestens 8 Monate arbeiten zwei Therapeuten mit dem gesamten Familiensystem u. a. an der Entwicklung von Lösungsstrategien und der Erweiterung von Kommunikationskompetenzen.Gerne können Sie persönlich mit Frau Clemens oder Herrn Jones direkt Kontakt aufnehemen. Sie erreichen die Therapeuten über folgende Büronummer: 040/59 39 63 - 0

(-> hier Video downloaden) Was ist AFT? Wir stellen uns vor!

Unsere stationären Angebote

§ 34 Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform

In diesem pädagogischen Betreuungssetting bieten wir in zwei Standard-Wohngruppen auf einem großzügigen Grundstück mit Garten in Fuhlsbüttel jeweils 8 Plätze inkl. 3 Verselbständigungsbereiche an. Die Kinder und Jugendlichen werden mit pädagogischen Angeboten in ihrer Entwicklung, entsprechend ihres Alters und ihres Entwicklungsstandes, gefordert und gefördert. Unser Ziel dabei ist die Stärkung der Einzelnen in der Gruppe und die Begleitung der Betreuten auf ihrem individuellen Weg. Auch die interkulturelle Integration junger Menschen geschieht hier in einem überschaubaren Rahmen, z. B. durch die Anbindung an sportliche und kulturelle Angebote im Stadtteil. Mit gruppenspezifischen und individuellen Angeboten soll sich das Wohnen in der Gruppe so familiär wie möglich anfühlen. Mit temporären Highlights ermöglichen wir den Betreuten ein buntes und bewegtes Leben bei uns. Des Weiteren sehen wir unseren Auftrag darin, die Eltern-Kind-Beziehung zu stabilisieren, eine gewisse Verantwortung mit den Sorgeberechtigten zu „teilen“ und Veränderungsprozesse in der Herkunftsfamilie anzuregen, mit dem Bestreben, eine Rückkehr in diese Familie zu ermöglichen. Bei Verbleib in der Wohngruppe werden die Betreuten auf ein selbstständiges Leben vorbereitet.

§ 35 Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Im Rahmen dieser Hilfe bieten wir Jugendlichen ab dem 16. Lebensjahr an, in einer der trägereigenen Wohnungen zu leben, in der sie intensiv von unseren pädagogischen Fachkräften betreut werden. Ziel dieser Betreuung ist die eigenverantwortliche Lebensführung unter Berücksichtigung der individuellen Bedürfnisse und Fähigkeiten des jeweiligen Jugendlichen. Wir haben Wohnungen in verschiedenen Hamburger Stadtteilen für diese Form der Unterstützung angemietet.

§ 35a Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

Wir bieten unterschiedlichste Betreuungsformen für Kinder und Jugendliche an, bei denen die seelische Gesundheit voraussichtlich länger als sechs Monate von dem für ihr Lebensalter typischen Zustand abweicht und daher ihre Teilhabe am Leben beeinträchtigt ist oder solch eine Beeinträchtigung zu erwarten ist. Voraussetzung hierfür ist eine diagnostische Abklärung durch den JpD oder den JPPD.

§ 41 Hilfe für junge Volljährige/Nachbetreuung

Nach Überprüfung durch das Jugendamt haben junge Volljährige die Möglichkeit, auch über das 18. Lebensjahr hinaus, weitere Unterstützung für ihre Persönlichkeitsentwicklung erhalten. Ziel der Unterstützung ist, dass die jungen Erwachsenen ein eigenständiges Leben führen können. In der Regel ist es möglich, diese Hilfe bis zum 21. Lebensjahr zu erhalten.


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