Kind(ge)Recht, Beratungsstelle bei strittigen Sorgerechts- und Umgangsregelungen

Die Beratungsstelle Kind(ge)Recht ist vom Jugendamt als Mitwirkende in Verfahren vor den Familiengerichten gemäß § 50 SGB VIII i. V. m. § 162 FamFG mit der Beratung bei ungeklärten Umgangsregelungen und strittigen Sorgerechtsfällen beauftragt worden.

In diesem Rahmen nehmen wir nach Zusendung der Akte durch das Jugendamt Kontakt zu den Beteiligten auf, verfassen nach Beratungsgesprächen sozialpädagogische Stellungnahmen für die Gerichte und nehmen an den Verhandlungen des Familiengerichtes teil.

Ziele der Beratung sind, das Kind in den Mittelpunkt der Sorgerechts- oder Umgangsregelung zu stellen, Gerichtstermine vorzustrukturieren und - wenn möglich - eine außergerichtliche Einigung mit den Beteiligten zu erzielen.

Aufbau der Beratung:

  • Eltern und Kinder werden von den BeraterInnen angehört.
  • Nach Möglichkeit finden gemeinsame Gespräche mit beiden Elternteilen statt.
  • Aus den gesammelten Beiträgen und Ideen werden Umgangsregelungen und Sorgerechtsmöglichkeiten entwickelt.

Die MitarbeiterInnen von Kind(ge)Recht sind ausgebildete Diplom-SozialpädagogInnen mit langjährigen Erfahrungen in der Beratung bei Trennung und Scheidung. Die MitarbeiterInnen verfügen über Zusatzausbildungen in systemischer Beratung/Therapie und in Mediation.

Bei Bedarf stellen wir eine/n DolmetscherIn für die Gespräche zur Verfügung.

 

Wir werden ausschließlich durch Auftrag des Jugendamtes tätig und bieten daher keine allgemeine öffentliche Beratung an.

Hier geht es zum Informationsblatt in leichter Sprache (zum Öffnen anklicken)

Informationsblatt zur Beratungsstelle Kindgerecht

Informationen für Eltern (pdf):

Kontakt

Kind(ge)Recht
Am Hasenberge 44 | 22337 Hamburg

Telefon: 040/50 01 99 11
Fax: 040/50 01 99 38

info@kind-ge-recht.de
www.kind-ge-recht.de